15. September 2016

Die Gesundheitsregion beider Basel gemeinsam gestalten

Gemeinsame Spitalplanung

Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben an einer gemeinsamen Sitzung den Grundstein für die Gesundheitsregion beider Basel gelegt. Sie haben entschieden, dass sie ihre Spitalplanung künftig nach einheitlichen transparenten Kriterien aufeinander abstimmen werden, und bekräftigt, dass das Universitätsspital Basel (USB) und das Kantonsspital Baselland (KSBL) in eine neue, gemeinsame Spitalgruppe zusammengeführt werden sollen.

Für die nun abgeschlossene Prüfungsphase hatten die beiden Regierungen im Juni 2015 der Öffentlichkeit die folgenden Hauptziele genannt:

  • eine optimierte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung der beiden Kantone
  • eine deutliche Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich
  • sowie eine langfristige Sicherung der Hochschulmedizin in der Region.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die beiden Basel nehmen die Spitalplanung künftig gemeinsam nach einheitlichen und transparenten Kriterien vor.
  • Das Universitätsspital Basel (USB) und das Kantonsspital Baselland (KSBL) sollen in eine gemeinsame Spitalgruppe zusammengeführt werden
  • Die vier Standorte Basel, Liestal, Bruderholz und Laufen werden im Rahmen der Strategie „Vier Standorte – ein System“ bestätigt. Jeder der vier Standorte erhält für Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitende eine klare Positionierung mit Kernaufgaben für die ganze Spitalgruppe.
  • Der Trend, planbare Eingriffe ambulant vorzunehmen, wird gefördert. Gut planbare Eingriffe sollen künftig in einer speziell konzipierten und patientenfreundlichen Tagesklinik auf dem Bruderholz vorgenommen werden.
  • Der Zusammenschluss der beiden öffentlichen Spitäler USB und KSBL erreicht auch bei konservativen Schätzungen Einsparungen für die Spitalgruppe aus Synergieeffekten von mindestens 70 Mio. Franken pro Jahr.
  • Die Kantonsfinanzen werden ab dem Start der gemeinsamen Spitalgruppe im Jahr 2020 unmittelbar entlastet durch Einsparungen von jährlich rund 10 Mio. Franken (Basel-Stadt: 3.5 Mio. Franken beim Kantonsanteil an stationäre Leistungen, Basel-Landschaft: 0.5 Mio. Franken beim Kantonsanteil und 6 Mio. Franken bei den Gemeinwirtschaftlichen Leistungen). Die Entlastung wird mittelfristig weiter zunehmen, wenn die erwarteten Synergien greifen.
  • Als Rechtsform der Spitalgruppe wird eine gemeinnützige Aktiengesellschaft angestrebt. Die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft bleiben Mehrheitsaktionäre zu mindestens 70 Prozent.
  • Der politische Entscheidungsprozess und die Erarbeitung der notwendigen gesetzlichen Regelwerke nehmen nun rund zwei Jahre in Anspruch.

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