Keine Aushandlung oder Vertuschung von strafrechtlichen Fragen – KIGA hat Strafanzeige eingereicht
Regierungsrat Thomas Weber weist Vorwürfe zurück, er oder seine Direktion hätten im Zusammenhang mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen der Branchen Maler, Gipser, Dach und Wand strafrechtliche Fragen mit den Sozialpartnern verhandeln oder vertuschen wollen. Das KIGA hat mittlerweile Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion wird eine Strafanzeige wegen Verdachts auf Amtsgeheimnisverletzung einreichen.
Bei der Beurteilung der Frage, ob bei der Verlängerung der Allgemeinverbindlichkeit der Gesamtarbeitsverträge, GAV, der Branchen Maler, Gipser, Dach und Wand, zur Angemessenheit der Vollzugskostenbeiträge, stellen sich sowohl verwaltungsrechtliche wie auch strafrechtliche Fragen. Bei den verwaltungsrechtlichen Fragen wird zu klären sein, welche GAV in den Jahren 2010 bis 2017 effektiv in Kraft waren, und ob der Kanton seine Beiträge oder Teile davon zurückzufordern hat. Bei der strafrechtlichen Abklärung geht es unter anderem um die Frage, ob sich ein Verdacht auf Betrug oder Urkundenfälschung erhärtet.
Beantwortung von Fragen als Ziel
Der seit langem anberaumte Besprechungstermin für das Jahresgespräch zur Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe, AMKB, zwischen den Spitzen der Sozialpartner, dem KIGA und der VGD vom 13. Juni 2018 wurde um einen zweiten Gesprächsteil ergänzt: Darin wurde vereinbart, dass zeitnah ein Folgegespräch mit den Vertretungen der Sozialpartner und ihren Rechtsberatung einerseits und mit den Vertretungen KIGA/VGD und deren Rechtsberatungen andererseits stattfinden solle. Ziel dieser Besprechung war die Beantwortung von Fragen resp. das Beibringen von Dokumenten seitens der Sozialpartner, so dass bis Ende Juni 2018 Klarheit über die Frage herrschen sollte, ob der Verdacht auf strafrechtliche Tatbestände aufrecht erhalten bleibt oder nicht. An der Besprechung war keine Person zugegen, die direkt von der beabsichtigten Strafanzeige des KIGA betroffen sein könnte.
Besondere Sorgfalt bei der Abklärung erforderlich
Vor Einreichung einer Strafanzeige, namentlich in hoch politischem Kontext, ist durch die Verantwortlichen eine besondere Sorgfalt bei der Abklärung erforderlich. Dafür hat sich Thomas Weber eingesetzt und setzt sich auch weiterhin ein. Am 5. Juni 2018 hat der Regierungsrat zur Kenntnis genommen, dass das KIGA als Kantonale Dienststelle beabsichtigt, Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft einzureichen. Dagegen legten weder der Gesamtregierungsrat noch Thomas Weber als Vorsteher der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion ein Veto ein. Mit der Zuspielung einer internen Aktennotiz vom 14. Juni 2018 und interner Mails des Kantonalen Amts für Industrie-, Gewerbe- und Arbeit, KIGA, an das Regionaljournal Basel/Baselland, die TagesWoche und die Basler Zeitung, die zeitgleich am Abend des 18. Juni 2018 darüber berichtet haben, wurde offensichtlich beabsichtigt, Regierungsrat Thomas Weber zu diskreditieren und das zwischen der VGD und den Sozialpartnern vereinbarte Vorgehen mittels medialem Druck und öffentlichen Vorverurteilungen zu vereiteln.
Um nicht den Anschein zu erwecken, es könnten unzulässige Absprachen erfolgen, wurde nach erneuter Beurteilung der Lage durch die involvierten kantonalen Stellen die Strafanzeige gestern Dienstag, 19. Juni 2018, eingereicht. Auf die noch im Juni vorgesehene Besprechung mit den Sozialpartnern wird verzichtet. Damit erfolgen auch der weitere Dokumentenaustausch und die Beantwortung inhaltlicher Fragen im laufenden Verfahren ausschliesslich gegenüber der nun federführenden Staatsanwaltschaft. Koordiniert mit den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wird vom KIGA ein verwaltungsrechtliches Verfahren eröffnet.
Schwarzarbeitsbekämpfung Fallkomplex ZAK
Regierungsrat Thomas Weber hat zur Kenntnis genommen, dass die im seit mehreren Jahren laufenden Verfahren Fallkomplex ZAK zu Tage getretenen neuen Aspekte gemäss Staatsanwaltschaft ihn als Vorsteher der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft betreffen. Er begrüsst ausdrücklich, dass die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, welcher er in seiner Funktion als Mitglied des Regierungsrats mitbeaufsichtigt, beim Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Strafrecht, ein Ausstandsgesuch gestellt hat. Der Regierungsrat hat grosses Interesse an schneller Aufklärung aller Aspekte durch einen externen ausserordentlichen Staatsanwalt. Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft betont in ihrer Mitteilung, dass zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Rückschlüsse auf ein tatsächlich strafrechtlich relevantes Verhalten der involvierten Personen gezogen werden können. Es gilt für alle involvierten Personen die Unschuldsvermutung.
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