30. Juni 2018

Klarstellung zum Artikel der Basler Zeitung vom 30.6.2018

Zur Berichterstattung in der heutigen Ausgabe der „Basler Zeitung“

Klarstellung

Die in der heutigen BaZ gegen Regierungsrat Thomas Weber erhobenen Vorwürfe, die Unwahrheit gesagt zu haben, sind haltlos. Sie greifen zudem in hängige Verfahren ein. Die Unterstellung, Regierungsrat Weber respektive seine Direktion sei von Aussenstehenden gesteuert, entbehrt jeglicher Grundlage. Die aktuellen Dossiers zur Spitalpolitik, zur Alterspolitik, zur Wirtschaftspolitik belegen deutlich, dass Regierungsrat Weber seine Vorlagen durchaus entgegen den Absichten einzelner Gruppierungen im Interesse der Baselbieter Bevölkerung ausgestaltet und auch kontroverse politische Prozesse nicht scheut. 

In ihrer heutigen Ausgabe berichtet die „Basler Zeitung“, gestützt auf interne Dokumente der kantonalen Verwaltung resp. der Sozialpartner, über Sachverhalte, die Gegenstand einer laufenden Anzeige bei der Staatanwaltschaft sind. In laufenden Verfahren darf Auskunft nur gegenüber den ermittelnden Behörden erteilt werden. Medienkampagnen zu laufenden Verfahren untergraben diese Ermittlungen und beeinflussen die öffentliche Meinung in unzulässiger Weise einseitig.

Die BaZ unterstellt Thomas Weber unzulässige Kontakte mit dem Direktor der Wirtschaftskammer, Christoph Buser, und bezichtigt ihn, darüber nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Fakt ist, dass am seit langem geplanten Jahres-Bilanzgespräch der AMKB, einer gemäss Leistungsvereinbarung vorgesehenen Sitzung, selbstverständlich neben der Leitung der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion und des Kantonalen Amts für Industrie-, Gewerbe- und Arbeit unter anderem auch die Spitzen der Sozialpartner, Christoph Buser für die Wirtschaftskammer und Sanja Pesic für den Gewerkschaftsbund, teilgenommen haben. Entgegen der Darstellung der BaZ hat Thomas Weber dies nie bestritten, es jedoch aufgrund der seit 19. Juni 2018 laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegenüber der BaZ bisher auch nicht bestätigt.

Nach der Medienkonferenz vom 20. Juni 2018 führte die BaZ mit Thomas Weber mündlich ein Interview, das in der Ausgabe vom 21. Juni erschienen ist. Eine der Fragen lautete: Können Sie ausschliessen, dass die Wirtschaftskammer oder deren Direktor versucht hat, schriftlich Druck auszuüben, um die Strafanzeige aufzuhalten? Weber: Auf mich?“ Auf Sie, aber auch auf Ihr Departement, Ihre Mitarbeiter? Weber: „Auf mich sicher nicht. Ich hatte lange Zeit keinen direkten Kontakt mit Christoph Buser, ausser im Landrat“.

Bereits in der Medienmitteilung vom 20. Juni 2018 wurde klar kommuniziert, dass an der Besprechung keine Person zugegen war, die direkt von der unterdessen eingereichten Strafanzeige des KIGA betroffen sein könnte.

Hilflos wirkt der Versuch der BaZ, Regierungsrat Weber für Vorgänge verantwortlich zu machen, die Jahre vor seinem Amtsantritt stattgefunden haben sollen.

 

Die gestrigen Fragen der Baz und die Antworten von Regierungsrat Thomas Weber im Wortlaut 

1. Herr Weber sagte bei uns im Interview mit Herrn Buser nur im Landrat Kontakt gehabt zu haben und nicht an der Sitzung vom 13. Juni. Eine Quelle sagt, das sei falsch: Christoph Buser sei entgegen der Aussage von Herrn Weber an der Sitzung vom 13. Juni anwesend gewesen.


Th. Weber hat im Interview gesagt: „Ich hatte lange Zeit keinen direkten Kontakt mit Ch. Buser, ausser im Landrat“. Dieser Satz ist korrekt. Th. Weber hat an der Medienkonferenz vom 20.6.2018 keine Aussage zum Teilnehmerkreis der Sitzung vom 13.6.2018 gemacht und kann dies angesichts der laufenden Abklärungen der Staatsanwaltschaft auch jetzt nicht tun.

2. Ist es korrekt, dass die Wirtschaftskammer, resp. deren AMS-Mitarbeiter in eigener Sache Regierungsratsbeschlüsse für die VGD verfasst und Einsprachen in eigener Sache abgewiesen haben, mindestens seit 2008?


Korrekt ist, dass generell bei Verhandlungen über Verträge bzw. Leistungsvereinbarungen Entwürfe zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht und anschliessend durch die Verwaltung bereinigt werden, und dass in Einspracheverfahren soweit vorgesehen das rechtliche Gehör gewährt wird. Th. Weber liegen keine Anhaltspunkte vor, dass dies anders gehandhabt worden wäre.

3. Ist es korrekt, dass Weber an der Sitzung vom 13. Juni KIGA, Unia und Wika dazu aufgerufen hat, eine Lösung zu finden, damit die AMKB so weiterarbeiten kann wie bisher?


Die Aufforderung von Th. Weber ging an alle Beteiligten, sich für die konstruktive Lösung der offenen Fragen zu engagieren. Er glaube an das sozialpartnerschaftlich getragene Modell der AMKB und wünsche die Herstellung eines Normalzustandes und die Verbesserung der Zusammenarbeit.

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