10. Dezember 2014

Neue Eigentümerstrategie für das Kantonsspital Baselland

Die Baselbieter Regierung hat die neue Eigentümerstrategie von Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektor Thomas Weber für das Kantonsspital Baselland KSBL und – als partnerschaftliches Geschäft – auch jene für das Universitätskinderspital beider Basel gutgeheissen. Die Eigentümerstrategie für das KSBL ist ein Pilotprojekt und steht im Zusammenhang mit den Richtlinien zu den Beteiligungen, welche die Regierung kürzlich beschlossen hatte. Mit dem Austritt von Regierungsrat Thomas Weber aus den Verwaltungsräten der entsprechenden Leistungserbringer kann sich der Kanton auf seine Rolle als Eigentümer konzentrieren.

Egentümergespräche zwischen der Eigentümervertretung, dem Verwaltungsratspräsidenten und dem CEO des KSBL. In der Eigentümerstrategie für das Kantonsspital Baselland wird unter anderem festgelegt: „Das KSBL leistet einen substantiellen Beitrag zur Erreichung einer bedarfsgerechten, wohnortsnahen, zweckmässigen und wirtschaftlichen Spitalversorgung und erzielt damit eine hohe Reputation bei den Patientinnen und Patienten sowie den Kantonseinwohnerinnen und Kantonseinwohner, die positiv auf den Kanton ausstrahlt. Zu diesem Zweck betreibt es mehrere Standorte der stationären und ambulanten Versorgung.“

Bereits am 30. Juni 2014 ist Regierungsrat Thomas Weber aus dem Verwaltungsrat des KSBL ausgetreten, auf den 31. Dezember 2014 wird er aus dem Verwaltungsrat des UKBB auscheiden und per 31. März 2015 auch aus dem Verwaltungsrat der Psychiatrie Baselland. Damit kann sich der Kanton auf seine Rolle als Eigentümer der erwähnten Leistungserbringer konzentrieren.

Schwerfällige Bestimmung im Spitalgesetz streichen
Wie Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektor Weber an einer Medienkonferenz in Liestal ausführte, unterstützen er und die Baselbieter Regierung auch die Parlamentarische Initiative von Rahel Bänziger Keel (Grüne), welche die Streichung von Paragraf 19 Abs. 2b des Spitalgesetzes fordert. Dort drin wird festgelegt, dass der Landrat die Betriebsstandorte des Spitals festlegt. Das behindert die Flexibilität im Auf- und Abbau von Betrieben, weil diese Bestimmung viel zu schwerfällig ist.

Mit der kürzlich durch den Regierungsrat verabschiedeten Spitalliste 2015 – 2017 des Kantons Basel-Landschaft konnten auch die Vorgaben gemäss Artikel 39 Krankenversicherungsgesetz KVG erfüllt werden: „Die Kantone koordinieren ihre Planung“. Neben einer Bereinigung und Konzentration des Angebots dient die Spitalliste auch dazu, dass eine qualitativ hochstehende und effiziente Versorgung der Baselbieter Bevölkerung auch in Zukunft sichergestellt wird.

Regierungsrat Weber bezeichnete das stetige Kostenwachstum im Gesundheitswesen als Faktum. Wichtigste Kostentreiber seien der medizinisch-technologischer Fortschritt, die Demographie und die hohen Ansprüche der Bevölkerung sowie die Ablehnung von Bundes-Vorlagen, die kostendämmende Wirkung hätten haben können (Managed Care, Prävention).

Als längerfristig kostendämpfende Massnahmen führte Weber die laufende Revision des Gesetzes über Pflege und Betreuung im Alter an, die Steuerung der Pflegenormkosten, den Grundsatz ambulant vor stationär, den ganzen Bereich der Gesundheitsförderung und der Prävention sowie die Zusammenarbeit mit Basel-Stadt, welche bereits im laufenden Jahr an einer Tagung bekräftigt worden war. Anlässlich dieser Tagung war folgende Absicht formuliert worden:  „Ziel ist, in der Region Basel eine zukunftsgerichtete adäquate, effiziente und den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechende Gesundheitsversorgung im ambulanten und stationären Bereich anbieten und langfristig erhalten zu können. Dies auch unter Einbezug der universitären Medizin und der klinischen Forschung.“

PD Dr. med. Brian Martin seit 1. November 2014 neuer Kantonsarzt
Vorgstellt an der Medienkonferenz wurde PD Dr. med. Brian Martin. Er ist Nachfolger von Dr. med. Dominik Schorr, der sein Pensum reduziert hat. Martin war Leiter im Arbeitsbereich Bewegung und Gesundheit am Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Universität Zürich.
Martin ist 52 Jahre alt, Vater einer Tochter und wohnt im Aargau. Laut Regierungsrat Thomas Weber war ihm besonders wichtig, dass auch der neue Kantonsarzt gut vernetzt ist und einen Bezug zum Präventionsbereich aufweist.

Eigentümerstrategie KSBL
Eignerstrategie UKBB
Neuerungen im Handlungsfeld Gesundheit

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