31. März 2017

Bruderholzinitiative: ein teurer, falscher Weg

Am 21. Mai 2017 wird die Baselbieter Stimmbevölkerung über die kantonale Gesetzesinitiative „Ja zum Bruderholzspital“ abstimmen.

Um was geht es?

Die Initiative verlangt, dass im Spitalgesetz neu festgehalten wird: „Das Kantonsspital Baselland sichert die Grundversorgung in Laufen und die erweiterte Grundversorgung an den Standorten Bruderholz und Liestal im stationären und ambulanten Bereich.“

Es geht am 21. Mai also nicht um die Frage eines möglichen Zusammenschlusses des Kantonsspitals Baselland mit dem Universitätsspital Basel. Darüber wird das Volk erst 2018 entscheiden, falls das Vorhaben vom Landrat (und in BS vom Grossen Rat) genehmigt wird.

Wahlfreiheit gefährden?

Aus Sicht der Initianten soll erreicht werden, „dass auch im unteren Kantonsteil die erweiterte Grundversorgung gesichert bleibt“. Tatsache ist, dass wir Baselbieter Spitalpatientinnen und -patienten uns bereits heute nicht nach den Kantonsgrenzen richten: Wir nutzen intensiv und immer stärker die Wahlfreiheit, die das Krankenversicherungsgesetz uns seit 2012 bietet. Mehr als 40% der Baselbieter Bevölkerung suchen für eine stationäre Behandlung ein Spital im Kanton Basel-Stadt auf.

Wir schätzen diese Wahlfreiheit und wollen uns auch künftig nicht verbieten lassen, selbst zusammen mit unserem Arzt oder unserer Ärztin je nach Fall auszuwählen, ob wir uns im Bethesda Spital, in der Klinik Birshof, im Claraspital, im Felix Platter-Spital, im Kantonsspital Baselland, in der Merian Iselin Klinik, im Universitätsspital Basel oder in einem anderen Spital in der ganzen Schweiz behandeln lassen wollen.

Bei einer Gesamtbevölkerung von rund 155‘000 Einwohnerinnen und Einwohnern Bezirk Arlesheim kam es im 2015 zu gut 28‘000 stationären Spitalbehandlungen. Drei Viertel (75%) der Patienten aus dem Unterbaselbiet nutzten dabei ein anderes Spital als jenes am KSBL-Standort Bruderholz.

Die Notfallversorgung und die erweiterte Grundversorgung für die Bevölkerung im unteren Kantonsteil sind aufgrund des dichten Leistungsangebots in Baselland und in den angrenzenden Gebieten der Kantone Basel-Stadt, Solothurn und Aargau ausgezeichnet. Das bestehende Angebot deckt bereits heute den Anspruch der Bevölkerung im unteren Baselbiet auf eine spezialisierte und erweiterte Grundversorgung.

Das Kantonsspital zu nicht kostendeckenden Strukturen zwingen?

Mit der Annahme der Bruderholzinitiative würde der Kanton das Kantonsspital Baselland dazu zwingen, dass es auf dem Bruderholz und in Laufen bestimmte (zu) teure Leistungen weiterhin rund um die Uhr anbietet. Und falls wir als Patienten wie bisher diese Leistungen nicht oder nicht im kostendeckenden Ausmass beanspruchen? Soll der Kanton uns dann in unserer Wahlfreiheit einschränken und versuchen uns aufs Bruderholz zu „steuern“, nur damit dort genügend Fälle behandelt werden? Ich will als Patient weiterhin selbst entscheiden, wohin ich gehe.

Und wenn wir uns als Patienten nicht steuern lassen, ist es dann am Staat, die wachsenden Defizite an einzelnen Standorten mit Zuschüssen zu decken? Und was, wenn Bevölkerung und Politik in einigen Jahren nicht mehr bereit sind, das Spital über Steuergelder zu subventionieren? Dann könnten plötzlich ganze Standorte in Frage gestellt werden. Und die Initiative hätte dem Kantonsspital und den Patienten einen Bärendienst erwiesen.

Das Kantonsspital Baselland muss sich wie die anderen Spitäler der Region für die Zukunft wappnen und sein Angebot laufend den Patientenbedürfnissen anpassen können. Wenn wir ins Gesetz schreiben, welche medizinischen Leistungen es an welchem Standort anzubieten hat, legen wir ihm teure Fesseln an, für die wir alle am Schluss zu viel bezahlen müssen, mit unseren Krankenkassenprämien und mit unseren Steuern. Das wollen wir nicht.

Als Stimmbürgerinnen und Stimmbürger fragen wir uns, bevor wir unsere Stimme zur Bruderholzinitiative abgeben:

Wollen wir uns vom Staat vorschreiben lassen, in welches Spital wir künftig gehen sollen?
Sicher nicht!

Wollen wir mehr Steuern und Krankenkassenprämien zahlen als nötig, weil der Kanton dem Kantonsspital per Gesetz sagt, was es wo anzubieten hat, egal was das kostet?
Sicher nicht!

Wollen wir unserem Kantonsspital Fesseln anlegen, anstatt ihm die Möglichkeit zu lassen, sich wie alle anderen Spitäler rasch an die Patientenbedürfnisse anzupassen?
Sicher nicht!

Darum am 21. Mai: NEIN zur Bruderholzinitiative!

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