5. Juni 2015

Die freie Spitalwahl kann man nicht verbieten

Es gibt nichts zu beschönigen: Die Spitalkosten sind im Jahr 2014 auf 355 Millionen Franken angestiegen. Das sind 25 Millionen Franken mehr als wir in der Rechnung 2013 ausgewiesen haben. So kann es nicht weitergehen. Als mir diese Zahlen vorgelegt wurden, habe ich die Verantwortlichen in meiner Direktion damit beauftragt, sofort weitere Massnahmen zur genauen Analyse der Zahlen und damit auch zur Kosteneindämmung auszuarbeiten.

Blenden wir zurück: Im Jahr 2012 wurde schweizweit die neue Spitalfinanzierung in Kraft gesetzt. Seither werden Fallpauschalen für stationäre Behandlungen verrechnet. Gemäss dem neuen Krankenversicherungsgesetz KVG des Bundes müssen die Kantone von den Grundkosten den Löwenanteil übernehmen, mindestens 55 Prozent, während die Krankenversicherer mit 45 Prozent belastet werden. Seither gilt auch für alle Versicherten die freie Spitalwahl.

Das ist aus der Sicht der Versicherten gut, denn damit ist die von ihnen gewünschte freie Spitalwahl auch über die Kantonsgrenzen hinweg gewährleistet. Es ist nicht mehr selbstverständlich, dass sich die Patientinnen und Patienten vor allem im Kantonsspital behandeln lassen. Die Patientenströme sind unberechenbar geworden, und wir stellen fest, dass immer mehr Fälle behandelt und abgerechnet werden. Das ist für die Kantonsfinanzen nicht gut.

Manche mögen anderes behaupten, doch der Kanton als gesetzlicher Zwangszahler hat nur begrenzte Handlungsmöglichkeiten, da die Spitäler, auch die kantonalen, selbständige Unternehmen sind, die um die Patienten und damit um Erträge kämpfen. Der Kanton kann niemandem verbieten, ins Spital seiner Wahl zu gehen, doch für den Kanton als Zahler herrscht keine Marktwirtschaft. Die Kostenentwicklung folgt einem Automatismus, gesteuert von demographischen Veränderungen, medizinischem Fortschritt und spitzenmedizinischen Erwartungen auch in Bagatellfällen. Der Kanton muss also auf einer anderen Ebene ansetzen, nämlich bei der Frage, was er mit seinen eigenen Spitälern erreichen will.

Engere Zusammenarbeit

Die in Zahlen dokumentierte Erkenntnis nach zwei Jahren neuem KVG: Gesundheitsversorgung macht nicht an der Grenze zwischen Baselland und Basel-Stadt Halt. Ob wir es wollen oder nicht, wir bilden zusammen mit dem Aargauer Fricktal und den Solothurner Bezirken Dorneck und Thierstein einen einzigen Gesundheitsversorgungsraum, innerhalb dessen sich die Bevölkerung frei bewegt.

Was einleuchten muss: Für eine koordinierte Planung – auch zum Wohle der Patienten – sind Partnerschaften in diesem Raum unabdingbar, Zusammenarbeitsmodelle, von denen alle Partner profitieren. Mein Kollege aus Basel-Stadt, Lukas Engelberger, und ich haben uns für die derzeit laufenden Gespräche folgende Ziele gesetzt:

  • eine optimierte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung der beiden Kantone
  • eine deutliche Dämpfung des Kostenwachstums im Spitalbereich sowie
  • eine langfristige Sicherung der Hochschulmedizin in der Region

Der Bereich Gesundheit wird zu einem Schwerpunkt der partnerschaftlichen Zusammenarbeit der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft werden.

Bis zu den Sommerferien wird deshalb eine gemeinsame Strategie für das Universitätsspital Basel und das Kantonsspital Baselland erarbeitet. Ein Diskussionpapier, das ohne Scheuklappen verfasst wird, in der Gewissheit, dass wir nur gemeinsam die grossen Herausforderungen packen können. Ich will die drei genannten Ziele im Interesse aller, die im Baselbiet Prämien und Steuern zahlen, erreichen. Es gibt kein Festhalten am Status quo mehr, diesen können wir uns nicht mehr leisten.

Regierungsrat Thomas Weber, Vorsteher der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft

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