14. Januar 2021

Erklärung des Regierungsrats an der Landratssitzung vom 14. Januar 2021, Votum Vorsteher VGD

Der Bundesrat hat mit seinem Entscheid vom 13. Januar 2021 bekräftigt, dass er den Aspekt «Gesundheit» absolut prioritär gewichtet, koste es was es wolle, oder wie sich der frühere Chef der Europäischen Zentralbank, Mario Draghi, im Zusammenhang mit der Euro-Rettung 2012 ausdrückte und wie es auch von deutschen Spitzenpolitikern im vergangenen Jahr mit Bezug auf Covid-19 bekräftigt wurde:«ready to do whatever it takes».

Der aktuelle Corona-Diskurs ist tatsächlich derzeit fast vollständig geprägt von der gesundheitlichen Thematik, und das hat über weite Strecken auch aus Sicht des Regierungsrats seine Berechtigung.

Doch die Exekutivorgane auf allen drei Staatsebenen stehen zudem auch zuvorderst in der Verantwortung für die Rahmenbedingen der Volkswirtschaft, der bestehenden und künftigen Arbeitsplätze und Lehrstellen. Wir stehen in der Verantwortung für die finanzielle Handlungsfähigkeit von Bund, Kantonen und Gemeinden und wir stehen in der Verantwortung für die Frage wie viele Schulden wir den kommenden Generationen als Last aufbürden sollen oder aufbürden dürfen – dies im vorliegenden Fall erst noch ohne nachhaltige Investitionswerte mit einem entsprechenden Return on Investment auf der Gegenseite der Bilanz.

Diese Aspekte kommen in der aktuellen Diskussion und Berichterstattung regelmässig zu kurz. Doch zweifellos werden sie nach der Coronakrise wieder grosse Bedeutung erlangen. Das Erwachen wird hart und das Lamentieren ohne Zweifel gross sein. Dann wird es aber insofern zu spät sein, als der Schaden jetzt bereits angerichtet ist.

In seiner Stellungnahme an den Bund vom 10. Januar hat der Regierungsrat erneut darauf hingewiesen, dass die Zweckmässigkeit einzelner einschränkender Massnahmen verstärkt auch im Lichte der erheblichen Kollateralschäden zu betrachten sei, die sie verursachen. Die Frage, ob bspw. die komplette, teils bereits mehrmonatige Schliessung von Restaurants oder Kultureinrichtungen tatsächlich einen entscheidenden Beitrag an die Pandemiebekämpfung leistet, bleibt weiterhin offen.

Als wesentliche Elemente in der Strategie gegen Covid-19 müssen nebst den einschränkenden Massnahmen, der Restriktion, auch mindestens gleichwertig die Detektion durch das Testen und die Unterbrechung der Ansteckungsketten durch Isolation und Kontaktnachverfolgung gewichtet werden. Der Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit liegt immer noch zu stark auf den repressiven Massnahmen, im Sinne von «more of the same».

Thomas Weber, Erklärung des Regierungsrats an der Landratssitzung vom 14. Januar 2021, Votum Vorsteher VGD

Als wichtiges viertes Element steht seit Ende Dezember die Impfung zur Verfügung. Sie wird dazu beitragen, dass die anderen drei Elemente – die Detektion, die Isolation und die Repression – nach und nach an Gewicht verlieren. Eines der Schwergewichte in den Tätigkeiten des Kantonalen Krisenstabs und des Amts für Gesundheit liegt denn auch im Umsetzen der Impfstrategie.

Baselland ist sehr leistungsfähig aufgestellt: Die Impfstoffmengen, die wir vom Bund erhalten, werden wir in den Impfzentren, mit den mobilen Equipen und später auch in Arztpraxen und Apotheken unverzüglich verimpfen.

Thomas Weber, Erklärung des Regierungsrats an der Landratssitzung vom 14. Januar 2021, Votum Vorsteher VGD

Doch gerade auch im Bereich des Testens sind weitere, innovative Ansätze gefragt. Der KKS führt zum Beispiel in Zusammenarbeit mit der FHNW Reihentestungen durch, die auch nicht symptomatische Virusträger detektieren. Mit der Validierung von Speicheltests besteht ein grosses Potenzial, um die Weiterverbreitung des Virus schon bald gezielter und effizienter zu unterbrechen.

Wir haben in unser Stellungnahme erneut auch den Antrag beim Bund eingebracht, dass alle Personen, die für mehr als 24 Stunden in die Schweiz einreisen unabhängig ihrer Nationalität systematisch einem Antigen-Schnelltest unterzogen werden und dass im Falle eines positiven Ergebnisses unmittelbar die Isolation der positiv Getesteten verfügt wird. Diese Massnahme würde effektiv und effizient dazu beitragen, die Einschleppung und Ausbreitung des Virus und vor allem auch seiner Mutationsformen Typ «Grossbritannien» resp. Typ «Südafrika» gezielt einzudämmen.

Der Bundesrat hat bei seinen Entscheiden von gestern anders gewichtet, er legt das Schwergewicht weiterhin auf den Pfeiler der Repression.

Das gilt es zu akzeptieren und nun gesellschaftlich und wirtschaftlich bestmöglich abzufedern, besonders für die Betriebe, die bereits Härtefälle sind oder die nun neu zu Härtefällen werden.

Wir sind bereit!

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