Kontrolle der Covid-19-Massnahmen im Kanton Basel-Landschaft
Die COVID-19-Massnahmen des Bundes und des Kantons Basel-Landschaft werden von verschiedenen kantonalen Stellen kontrolliert: je nach Themenbereich beispielsweise durch das Arbeitsinspektorat, das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, die Polizei Basel-Landschaft oder das kantonale Sportamt. Die kantonalen Behörden ziehen bisher eine positive Bilanz.
Das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA Baselland) und das Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (ALV) haben bis Anfang November an 135 Kontrolltagen insgesamt 1’742 Covid-19-Kontrollen (Hygiene- und Schutzkonzeptkontrollen) durchgeführt und 120 Nachbesserungen angeordnet. Die kontrollierten Branchen durch KIGA/ALV sind:
- Gastrogewerbe (Cafés, Restaurants, Take-Aways, exkl. Bars, Clubs)
- Verkaufsgeschäfte (Detail-/Grosshandel, Supermärkte, Tankstellenshops, etc.)
- Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen (Coiffeur-, Kosmetik-, Tattoosalons)
- Lebensmittelproduktion, -verarbeitung
- Apotheken/Drogerien
Kontrolliert wurden die Einhaltung der BAG-Hygieneregeln, die Beschilderung der BAG-Richtlinien, Umsetzung/Handhabung der Maskentragpflicht, Abstandsregelungen (inklusive Bodenmarkierungen), Trennscheiben, Erhebung der Kontaktdaten, Vorhandensein eines Schutzkonzepts und dessen Umsetzung.
Die Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe, AMKB hat bis Anfang November 813 Hygienekontrollen bei 466 Baustellen durchgeführt. Aus diesen resultierten 15 Meldungen an das KIGA (Arbeitsinspektorat) wegen Nichteinhaltung der BAG-Hygiene-Vorschriften. Gestützt auf diese 15 Meldungen der AMKB hat das KIGA Baselland (Arbeitsinspektorat) Nachkontrollen vorgenommen. 13 Baustellen waren bei der Nachkontrolle in Ordnung. Bei zwei Baustellen wurde zur Durchsetzung der Bestimmungen über den Gesundheitsschutz ein arbeitsgesetzliches Verwaltungsverfahren eingeleitet.