Neues Gesetz über die Wohnbauförderung
Mit dem neuen Gesetz über die Wohnbauförderung (WBFG) sollen die Vorgaben der Kantonsverfassung (§ 106a) und die Anliegen der nicht formulierten Initiative «Wohnen für alle» umgesetzt werden. Es bezweckt die Förderung von Wohnraum für Bevölkerungskreise in bescheidenen und mittleren finanziellen Verhältnissen. Vorgesehen sind Fördermassnahmen in den Bereichen des selbstgenutzten Wohneigentums, des gemeinnützigen Wohnungsbaus und des altersgerechten Wohnens. Die Finanzierung der erwarteten Kosten von rund 3,8 Millionen Franken pro Jahr erfolgt über den Wohnbauförderfonds.
Das neue Gesetz schafft die rechtlichen Grundlagen für Massnahmen in den Bereichen
Selbstgenutztes Wohneigentum:
- Bausparprämie
- Energieprämie
Gemeinnütziger Wohnungsbau:
-
Beratung
- Projektentwicklungsdarlehen
- Erwerb und Abgabe von Land im Baurecht
Altersgerechtes Wohnen:
-
Information und Beratung
- Prämie für altersgerechte Umbauten