6. August 2020

Volksbegehren „Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)“

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst in der Regel keine Empfehlungen zu nationalen Abstimmungsgegenständen. Auf die aktive Teilnahme in Abstimmungskomitees, resp. -kampagnen verzichten die Regierungsmitglieder grundsätzlich.
Aus meiner Sicht sind die Vorgaben des Zuwanderungsartikels 121a der Bundesverfassung bisher nicht umgesetzt. Die Begrenzungsinitiative will einen Beitrag zur beschlossenen Steuerung der Zuwanderung leisten.
Mir ist wichtig, dass der Wirtschaft mit den verfassungsgemässen Instrumenten diejenigen Arbeitskräfte auch aus dem EU-Ausland zugeführt werden können, die sie benötigt, inklusive der für unsere Region wichtigen Grenzgänger. Für Arbeitskräfte aus Drittstaaten funktioniert dies bereits ohne grössere Schwierigkeiten. Persönlich befürworte ich daher das Volksbegehren.
Thomas Weber

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