20. März 2014

Basel-Landschaft intensiviert die Bekämpfung von Schwarzarbeit

Medienkonferenz in Liestal

Der Landrat hat im Dezember 2013 einstimmig zwei neue Gesetze über die Bekämpfung der Schwarzarbeit sowie über die Arbeitsmarktaufsicht und Entsendung von Arbeitnehmenden und Dienstleistungserbringern (Arbeitsmarktsaufsichtsgesetz) verabschiedet. Im Bauhaupt- und Baunebengewerbe definiert er hierfür auf Gesetzesstufe zwei Kontrollorgane der Sozialpartner. Mit den zwei neuen Gesetzen wird die Regierung zu einer Intensivierung in der Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Arbeitsmarktaufsicht und damit auch zu einem stärkeren Einsatz von personellen und finanziellen Ressourcen verpflichtet.

Regierungsrat Thomas Weber sagte an einer Medienkonferenz in Liestal, er erhoffe sich von den neuen Gesetzen, dass die Behörden zusammen mit den Institutionen der Sozialpartner effizienter und gezielter nachhaltig gegen Missbräuche im Bereich Schwarzarbeit vorgehen können.

Thomas Keller, Leiter des kantonalen Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit, stellte die beiden neuen Gesetze im Detail vor. Im Schwarzarbeitsgesetz (Gesetz über die Bekämpfung der Schwarzarbeit, GSA) sind folgende Neuerungen aus der erfolgten Revision enthalten: die Priorisierung der sozialpartnerschaftlichen Regelungen und Institutionen. Im Baugewerbe ist die Verankerung und kantonale Finanzierung der Zentralen Arbeitsmarktkontrolle (ZAK) und eine verstärkte Zusammenarbeits- und Informationspflicht geregelt. Zudem die Pflicht für den Kanton, die Kontrollorgane mit den benötigten Ressourcen auszustatten, die Anwendung von Zwangsmassnahmen und die Möglichkeit zur Erteilung von Verwaltungsbussen. Bei Verdacht auf Schwarzarbeit und Verweigerung der Mitwirkung gegenüber den Kontrollorganen kann bei der Feststellung des Sachverhalts die Einstellung der Arbeiten verfügt werden, angeordnet durch das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA Baselland).

Das zweite neue kantonale Gesetz, das Arbeitsmarktsaufsichtsgesetz (AMAG), regelt den Vollzug der Flankierenden Massnahmen (FlaM) und die damit verbundenen Kontrolltätigkeiten. Ziel des Gesetzes ist die Stärkung der Sozialpartnerschaft und Gewährleistung eines ausgeglichenen und unverzerrten Arbeitsmarkts. Das Gesetz priorisiert die sozialpartnerschaftlichen Regelungen und Institutionen. Im Ausbaugewerbe verankert und regelt es die kantonale Finanzierung der Zentralen Paritätischen Kontrollstelle Baselland (ZPK). Es stipuliert die verstärkte Zusammenarbeits- und Informationspflicht und stattet die Kontrollorgane mit den benötigten Ressourcen aus. Es enthält zudem vier neue Sanktionierungsmittel. Es sind dies Zwangsmassnahmen, erweiterte Verwaltungsbussen und Dienstleistungssperren sowie die Möglichkeit des Entzugs bzw. der Nichterteilung von Ausländerbewilligungen für aus dem Ausland gegründete Scheinfirmen.

Durch die beiden neuen Gesetze wird auch die Bedeutung der Tripartiten Kommission (TPK) umfassender. Sie legt neu unter anderem. die Risiko- und Fokusbranchen für die Bekämpfung der Schwarzarbeit und den Vollzug der flankierenden Massnahmen fest und formuliert Strategie- und Massnahmenvorschläge in der Schwarzarbeitsbekämpfung zu Handen des Regierungsrats.

Laut FDP-Landrat Christoph Buser, Direktor der Wirtschaftskammer Baselland, sind die beiden vom Landrat einstimmig beschlossenen Gesetze innert der Rekordzeit von einem halben Jahr zur Entscheidreife gebracht worden. Dies sei ein klares Zeichen dafür, dass im Baselbiet im Bereich der Bekämpfung von Schwarzarbeit und der missbräuchlichen Nutzung der Personenfreizügigkeit Handlungsbedarf besteht.

Wie Buser weiter ausführte, seien Gesetze nur sinnvoll, wenn sie auch effizient angewendet und umgesetzt werden. Bei beiden neuen Gesetze seien die Kontrollabläufe klar definiert und geregelt. «Das zuständige Kontrollorgan führt die Kontrolle durch, trifft Vorabklärungen bei den zuständigen Behörden und Organisationen und übermittelt im Falle eines Verdachts der zuständigen Stelle das Protokoll mit den Kontrollergebnissen. Diese eröffnet ohne Zeitverzug ein Verfahren und meldet dem zuständigen Kontrollorgan das Ergebnis ihrer Prüfung.» Schliesslich auferlege das KIGA gestützt auf die gemeldeten Ergebnisse den Fehlbaren nach § 9 GSA bzw. § 12 AMAG eine Busse sowie die Kontroll- und Abklärungskosten, so Buser.

«Damit dieser Kreislauf von Kontrolle und gegebenenfalls Ahndung von Verstössen funktioniert, müssen alle involvierten Organe, Behörden und Organisationen zusammenarbeiten. Nur wenn jede Stelle – ohne Verzug – ihren Beitrag leistet, kann der Gesetzesauftrag in der Praxis auch effizient umgesetzt werden», hielt der Wirtschaftskammer-Direktor fest. Dabei komme dem KIGA eine Schlüsselrolle zu. Gemäss § 9 Abs. 7 GSA organisiere dieses – um eine optimale Zusammenarbeit der Kontrollorgane und der Behörden sicherzustellen – periodisch Veranstaltungen für einen gegenseitigen Erfahrungs- und Informationsaustausch. «Vor diesem Hintergrund ist das KIGA entsprechend gefordert und wir – als Initianten der beiden neuen Gesetze – erwarten diesbezüglich eine rasche Umsetzung dieses Zusammenarbeits-Grundsatzes», sagte Buser.

Daniel Münger, Zentralsekretär Syndicom Sektor Telecom und ehemaliger SP-Landrat, betonte eine der Stärken der Schweizer Wirtschaft: «Bei uns funktioniert ein solider Arbeitsmarkt und wir konnten bislang die Auswirkungen der Euro-Krise gut abwehren. Dies ist nicht selbstverständlich.» Dies sei das Ergebnis einer seit vielen Jahren auch im Baselbiet bewährten Sozialpartnerschaft. In vielen Branchen bestünden austarierte Gesamtarbeitsverträge, die Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Ferienansprüche sowie die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden regeln.

Münger betonte, dass Schwarzarbeit und der missbräuchliche Einsatz von entsandten Arbeitnehmenden aus dem EU-Raum diese sozialpartnerschaftlich erkämpften Errungenschaften «aufs Gröbste» unterlaufen. Für die Sozialpartner stehe deshalb die Notwendigkeit ausser Frage, dass die Schwarzarbeit «konsequent und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln» bekämpft werde und die flankierenden Massnahmen bei der Personenfreizügigkeit ebenfalls konsequent umgesetzt würden.

Im Baselbiet bestehe in diesen sensiblen Bereichen Nachhol- und Handlungsbedarf. Die Sozialpartner hätten mit der Umsetzung der beiden Bundesgesetze Kontrollorgane geschaffen. «Diese haben bisher sehr gute Arbeit geleistet, doch war deren Tätigkeit nicht immer so effektiv, weil es an den nötigen Ressourcen und manchmal auch am politischen Willen einer konsequenten Umsetzung fehlte», sagte Münger.

Mit den beiden Gesetzen werden laut Münger die nötigen Instrumente, Ressourcen und Sanktionsmittel geschaffen, «damit wir im Baselbiet die missbräuchliche Nutzung der Personenfreizügigkeit, das heisst Lohn- und Sozialdumping, Scheinselbständigkeit und Verletzung von Vorschriften über die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden, wirkungsvoll und nachhaltig bekämpfen können». Mit der klar umschriebenen Zuständigkeit und mit verbindlichen Kompetenzregelungen würden einerseits die Kontrollorgane der Sozialpartner gestärkt, andererseits werden laut Münger auch die involvierten Organisationen und kantonalen Behörden, allen voran das KIGA, in die Pflicht genommen.

Präsentation
Redetext Thomas Weber
Votum von Christoph Buser
Votum von Daniel Münger

Arbeitsmarktaufsichtsgesetz, AMAG
Gesetzüber die Bekämpfung der Schwarzarbeit (GSA)
Parlamentarische Initiative

Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft, Kommunikation

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