Stellungnahme der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion zum Entscheid der Staatsanwaltschaft
Die Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) nimmt den heutigen Entscheid der Staatsanwaltschaft zur Einstellung des Strafverfahrens rund um die im 2010 allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträge (GAV) für die Branchen Dach/Wand, Maler und Gipser zur Kenntnis. Sie ist froh, dass die strafrechtlichen Abklärungen nach der Einreichung der Strafanzeige am 19. Juni 2018 so zügig vorgenommen und abgeschlossen werden konnten.
Die VGD bedauert, dass es im Zusammenhang mit der eingereichten Strafanzeige zu ungerechtfertigten Vorverurteilungen kam. Der heute kommunizierte Entscheid der Staatsanwaltschaft bestätigt die von der Direktion an der Medienkonferenz vom 20. Juni 2018 geäusserten Bedenken, dass vor Einreichung einer Strafanzeige, namentlich in hoch politischem Kontext, durch die Verantwortlichen eine besondere Sorgfalt bei der Abklärung erforderlich ist.
Nachdem die Allgemeinverbindlichkeitserklärungen der oben erwähnten GAV Ende 2017 ausgelaufen sind, haben die Sozialpartner sich entschlossen, die Allgemeinverbindlichkeit möglichst rasch wieder herzustellen. Die VGD wird den dafür notwendigen Prüfprozess (Einhaltung notwendiger Quoren, sachgerechte Mittelverwendung etc.) bestmöglich unterstützen und hierfür auf externe Ressourcen zurückgreifen.